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Beginn mit dem Anfang

SWZ-Kommentar: Beginn mit dem Anfang Der Landtag braucht eine neue Geschäftsordnung. Dies ist Voraussetzung dafür, dass er seine Aufgaben erledigen kann. Seit vielen Jahren ist es offensichtlich, dass der Landtag mit einem Reglement arbeitet, das geändert werden muss. Die Geschäftsordnung erlaubt es der politischen Minderheit nämlich, die Verabschiedung von Gesetzen dadurch zu verhindern, dass Abgeordnete Tausende Abänderungsanträge einbringen und umfangreiche Unterlagen liefern, die erst übersetzt werden müssen. Auch können alle Mandatare zu allen Punkten das Wort ergreifen. Es würde Monate dauern, dies alles zu bewältigen, zumal im Landtag keine Möglichkeit besteht, den Widerstand durch ein verkürztes Verfahren in Form einer Vertrauensabstimmung zu brechen, wie es im römischen Parlament immer wieder geschieht. Das heißt: In Südtirol kann schon ein einziger Abgeordneter das gesetzgebende Organ lahmlegen und daran hindern, eine bestimmte Entscheidung zu treffen. Das Wahlgesetz, die Wohnbaureform, die Toponomastik: das sind drei Beispiele dafür, wie Obstruktion betrieben oder wie mit ihr gedroht wird.
Die Geschäftsordnung des Landtages muss geändert werden, darin sind sich die Mehrheit und die meisten Oppositionsparteien einig. Rom mit seiner Möglichkeit, jede Diskussion auch in den eigenen Reihen abzuwürgen, ist dabei kein Vorbild. Die Abgeordneten sollen und müssen in der Lage bleiben, ihrem Wählerauftrag nachzukommen. Das Recht, nicht nur Ja zu sagen oder Nein, sondern Gesetze durch Abänderungsanträge mitzugestalten, darf nicht angetastet werden. Aber es ist zutiefst undemokratisch, individuell missliebige Normen torpedieren und damit verhindern zu können. Die Bevölkerung hat ein Recht, dass die Parteien, denen sie mehrheitlich das Vertrauen gegeben haben, ihre Vorstellungen auch umsetzen können.
Wir brauchen einen Landtag, in dem fair gestritten wird, der diskutiert, aber voll handlungsfähig ist. Es ist unverständlich, dass die unzumutbaren Regeln, nach denen unser gesetzgebendes Gremium arbeitet, noch immer nicht geändert worden sind, obwohl dies die Voraussetzung dafür ist, dass die heiklen Punkte auf dessen Agenda abgehakt werden können. Oder hat da gar jemand ein Interesse, dass das Toponomastikgesetz, mit dem viele nicht ganz glücklich scheinen, von Donato Seppi verhindert, und nicht vom Verfassungsgericht versenkt wird?
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