Treibstoffkarten – Das „Beschönigen“ stellt ein Finanzstrafvergehen dar und keineswegs nur ein Kavaliersdelikt
Den Schwindel vermeiden
Der Schwindel mit Treibstoffkarten stellt kein Kavaliersdelikt dar. Es kann die Abzugsfähigkeit der Ausgaben und der Vorsteuer beanstandet werden; in krassen Fällen kann es sogar eine Anzeige wegen eines Finanzstrafvergehens geben.
Rom – Mit den Treibstoffkarten wird vielfach oberflächlich umgegangen und das Beschönigen der Aufzeichnungen wird als Kavaliersdelikt angesehen. Es geht dabei aber nicht nur um die Abzugsfähigkeit der entsprechenden Ausgaben; in einem jüngsten Urteil des Kassationsgerichts wurde auch der Steuerbetrug festgestellt und der Steuerpflichtige strafrechtlich verurteilt. Der Ankauf bei den öffentlichen Tankstellen von Treibstoff für Straßenfahrzeuge ...
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