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Steuern & Recht Dieser Artikel ist in der Ausgabe erschienen: Nr. 05/12 | Freitag, 3. Februar 2012
Telefisco 2012 – In Stichworten 
die wichtigsten Antworten der Finanzverwaltung

Nur wenige Erkenntnisse

Bei der Übertragung von Bargeld ist höchste Vorsicht geboten: Auch Vorschüsse für Dienstreisen ins Ausland sind verboten, wenn sie die Schwelle von 999,99 Euro übersteigen. Die Gesellschaften müssen alle Einlagen und Finanzierungen der Gesellschafter melden.

Rom/Mailand – Letzte Woche hat die übliche von der Fachzeitung „Il Sole – 24 Ore“ in Zusammenarbeit mit Einnahmenagentur und Ministerium für Wirtschaft und Finanzen veranstaltete Videokonferenz „Telefisco 2012“ stattgefunden. 24 Fragen wurden von den Beamten beantwortet; es sind darin wenige konkrete Erkenntnisse enthalten. Man hat den Eindruck, dass die Finanzverwaltung selbst noch nicht auf die praktischen Fragen zur konkreten Anwendung der ...

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