Liberalisierungsverordnung (2) – Die Tarife
für die Freiberufler sind abgeschafft worden
Die anderen Neuerungen
Vor Übernahme des Mandats ist das Honorar mit Bezug auf Umfang und
Komplexität des Auftrages zu vereinbaren. Nur auf Verlangen des Mandanten hat dies
in schriftlicher Form zu erfolgen. Es ist auch die Haftpflichtversicherung anzugeben.
Rom – Die Liberalisierungsverordnung (DL Nr. 1/2012) enthält neben den steuerlichen Neuerungen – die neue Abwälzungsmöglichkeit der MwSt aus Festsetzungsbescheiden sowie die ausgesetzte Besteuerung für Sitzverlegungen ins Ausland wurden bereits letzte Woche behandelt – auch einige zivilrechtliche Neuerungen. Nachfolgend in Stichworten einige Hinweise zu den neuen Ein-Euro-GmbHs und zur Abschaffung der Tarife für die Honorare der Freiberufler. Es ...
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