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Steuern & Recht Dieser Artikel ist in der Ausgabe erschienen: Nr. 05/12 | Freitag, 3. Februar 2012
Liberalisierungsverordnung (2) – Die Tarife 
für die Freiberufler sind abgeschafft worden

Die anderen Neuerungen

Vor Übernahme des Mandats ist das Honorar mit Bezug auf Umfang und 
Komplexität des Auftrages zu vereinbaren. Nur auf Verlangen des Mandanten hat dies 
in schriftlicher Form zu erfolgen. Es ist auch die Haftpflichtversicherung anzugeben.

Rom – Die Liberalisierungsverordnung (DL Nr. 1/2012) enthält neben den steuerlichen Neuerungen – die neue Abwälzungsmöglichkeit der MwSt aus Festsetzungsbescheiden sowie die ausgesetzte Besteuerung für Sitzverlegungen ins Ausland wurden bereits letzte Woche behandelt – auch einige zivilrechtliche Neuerungen. Nachfolgend in Stichworten einige Hinweise zu den neuen Ein-Euro-GmbHs und zur Abschaffung der Tarife für die Honorare der Freiberufler. Es ...

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