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Handel & Dienstleistungen Dieser Artikel ist in der Ausgabe erschienen: Nr. 07/12 | Freitag, 17. Februar 2012
Einzelhandel – Was der Gesetzentwurf über die Liberalisierung 
der Einzelhandelstätigkeit besagt und welche rechtlichen Gefahren drohen

Frei auf Südtirolerisch

Alles frei in den Ortszentren, aber wie bisher eingeschränkt in den Gewerbegebieten. Mit 
diesem Satz lässt sich die geplante Neuregelung der Einzelhandelstätigkeit in Südtirol charakterisieren. Noch vor Verabschiedung des Gesetzes wird dessen Verfassungsmäßigkeit angezweifelt.

Bozen – Thomas Widmann zeigt sich erleichtert. „Zuerst“, sagt er, „haben uns die eigenen Rechtsexperten gesagt, an der Übernahme aller zentralen Bestimmungen des staatlichen Liberalisierungsgesetzes vom 22. Dezember 2011 führe kein Weg vorbei. Dies hätte die totale Öffnung der Gewerbegebiete für den Einzelhandel bedeutet. Der erste Entwurf für ein Landesgesetz zur Anpassung an die staatlichen Normen ist entsprechend ausgefallen (und entsprechend ...

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