Einstufungskriterien – Mindestmitarbeiterzahl laut Vollbelegungstagen
Neue Regeln
Vor Kurzem sind die Einstufungskriterien für Beherbergungsbetriebe überarbeitet worden. Zwei wichtige Neuerungen gibt es.
Bozen – Seit Ende Jänner gelten die von der Landesregierung im Dezember beschlossenen neuen Einstufungskriterien für Beherbergungsbetriebe. „Eine wichtige diesbezügliche Neuheit betrifft die Residences: So wurde einem Anliegen des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) nachgekommen und drei neue Kategorien eingeführt – nämlich 3 Sterne superior, 4 Sterne superior und 5 Sterne“, erklärt HGV-Vizedirektorin Ester Demetz. Bisher war die höchste ...
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